VERSCHREIBUNGSGESCHICHTE
Die Cerbo-Klinik bittet Sie um die Erlaubnis, Ihre Medikamentenverschreibung einzusehen.
Die Medikamenten-Verschreibungshistorie ist eine Liste der verschreibungspflichtigen Medikamente und Arzneimittel, die Ihnen unser Chirurg, Ihr Hausarzt oder andere Leistungserbringer verschrieben haben.
Die Medikamentenhistorie hilft dem Gesundheitsdienstleister, Ihre Symptome und/oder Krankheiten richtig zu behandeln. Wenn Sie wissen, welche Medikamente Sie einnehmen, können Sie potenziell gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Diese Informationen sind besonders wichtig während eines Krankenhausaufenthalts wegen einer Operation.
Es ist sehr wichtig, dass Sie und Ihr Arzt alle Ihre Medikamente besprechen, um sicherzustellen, dass Ihre aufgezeichnete Medikamentenverschreibungshistorie 100 % genau ist.
Verschiedene Quellen, darunter Apotheken und Krankenkassen, tragen zur Erfassung Ihrer Medikamentenhistorie bei.
Ihre Medikamentenverschreibungshistorie wird sicher im elektronischen Patientendatensystem (EHR/ EMR) der Praxis gespeichert und wird Teil Ihrer persönlichen Krankenakte.
Bitte beachten Sie, dass manche Apotheken keine Informationen zur Medikamenten-Verschreibungshistorie zur Verfügung stellen und dass Ihre Medikamenten-Verschreibungshistorie möglicherweise keine Medikamente enthält, die ohne Inanspruchnahme Ihrer Krankenversicherung erworben wurden.
Bitte beachten Sie auch, dass rezeptfreie Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und/oder pflanzliche Heilmittel, die Sie selbst einnehmen, möglicherweise nicht enthalten sind. Bitte teilen Sie unserem Chirurgen bei Ihrem Besuch alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel mit. Bringen Sie Ihre Pillen- und Nahrungsergänzungsmittelfläschchen zu Ihrem ersten Termin mit, damit wir Ihre Medikamente korrekt aufzeichnen können.
Indem Sie das Einverständnisformular auf der Seite „Patientenformulare“ unterzeichnen, erteilen Sie der Cerbo Clinic die Erlaubnis, Ihre Medikamentenverschreibungshistorie zu erfassen. Sie erteilen Ihrer Apotheke und Ihrer Krankenversicherung die Erlaubnis, uns Informationen über Ihre Rezepte offenzulegen. Dies umfasst alle Rezepte, die in einer Apotheke eingelöst oder von einer Krankenversicherung übernommen wurden.